Videoschutz in Kommunen: Stadtverwaltung Tübingen will neue Landesregelung nutzen

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am Mittwoch, 4.2.2026 über eine Änderung des Landesdatenschutzgesetzes entschieden. Die Neuregelung erleichtert es Kommunen, Videokameras einzusetzen, um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu verbessern. „Ich bin dem Innenministerium dankbar, dass es meine Anregungen zur Verbesserung der Gesetzeslage aufgegriffen hat, und freue mich über die Zustimmung der Koalitionsfraktionen“, sagt der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer.
Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes will die Stadtverwaltung eine Videoüberwachung am Europaplatz auf den Weg bringen, um die Sicherheit am Tübinger Busbahnhof zu verbessern. Ziel ist es, Straftaten zu verhindern oder leichter aufzuklären und insbesondere in den Abend- und Nachtstunden für mehr Sicherheit und ein besseres Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen.
„Im ersten Schritt werden wir wie vereinbart mit dem Regierungspräsidium Tübingen klären, ob es angesichts der neuen Rechtsgrundlage die Auffassung der Stadtverwaltung mitträgt, dass der Videoschutz am Europaplatz jetzt zulässig ist“, kündigt OB Palmer an. Teilt das Regierungspräsidium die Auffassung der Stadt, werden insgesamt sechs Kameras installiert. Sollte das Regierungspräsidium zu einer anderen Einschätzung gelangen, wird zunächst nur eine einzelne Kamera aufgehängt.
(Pressemitteilung Universitätsstadt Tübingen)

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Autor: DJ VERWALTUNGSSTELLE

Ich schreibe für die Verwaltungsstelle Kilchberg und gebe die amtlichen Mitteilungen der Stadt Tübingen, der Verwaltung und des Landkreises frei. Nicht alles, was von mir als Autor erscheint, habe ich selbst verfasst. Deshalb erscheint der Name des für den Beitrag verantwortlichen Verfassers am Ende des Artikels. Eigene Texte enthalten am Schluss meinen Namen.