Landtagswahl: Ausgabe und Versand der Briefwahlunterlagen
Briefwahl beantragen
Briefwahl kann man schriftlich, online unter www.tuebingen.de/landtagswahl oder über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen – damit lässt sich ein Antrag aufrufen, bei dem man nur noch das Geburtsdatum ergänzen muss. Wer die Briefwahlunterlagen zurückschicken möchte, sollte aufgrund des erhöhten Postaufkommens mehrere Tage für den Postlauf einrechnen und daher die Unterlagen früh genug in einen Briefkasten der Deutschen Post oder bei der Verwaltungsstelle bis 5.3.2026 einwerfen.
Briefwahlunterlagen persönlich abholen
Wer wenige Tage vor der Wahl noch Briefwahlunterlagen benötigt, dem empfiehlt die Stadtverwaltung, die Unterlagen persönlich im Rathaus am Markt, in den Bürgerbüros Lustnau und Derendingen oder bei einer Verwaltungsstelle zu beantragen und gleich mitzunehmen. Nur so ist sichergestellt, dass die Unterlagen rechtzeitig vorliegen. Wer möchte, kann auch direkt vor Ort wählen und die Unterlagen gleich wieder abgeben.
Wahl-Theke im Rathaus am Markt
Im Foyer des Rathauses am Markt gibt es ab sofort eine Wahltheke. Dort kann man Briefwahlunterlagen beantragen und auch direkt vor Ort wählen. Die Öffnungszeiten sind: Montag bis Freitag 9 bis 17.30 Uhr, Samstag, 21. Februar, und 28. Februar, 10 bis 13 Uhr. Am Freitag, 6. März 2026, hat die Wahltheke bis 15 Uhr geöffnet. Das ist die letzte gesetzlich festgelegte Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Wer an diesem Tag erst Briefwahl beantragt, sollte dies persönlich tun, denn online und postalisch erhält man die Briefwahlunterlagen nicht mehr rechtzeitig.
Für die Beantragung ist ein Ausweisdokument notwendig. Wer Briefwahlunterlagen für Dritte abholen möchte, benötigt dafür eine Vollmacht. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt.
Der Stimmzettel für die Landtagswahl hat rechts oben eine abgeschnittene Ecke. Sie ermöglicht es blinden und sehbehinderten Wählerinnen und Wählern, den Stimmzettel korrekt in eine Schablone einzulegen und ohne fremde Hilfe zu wählen. www.tuebingen.de/landtagswahl
(Pressemitteilung Universitätsstadt Tübingen)
