Landkreis Tübingen: Brandverletzungen bei Kindern durch einfache Vorsichtsmaßnahmen vermeiden
Besonders betroffen sind Kleinkinder unter fünf Jahren, die anfangen mobil zu sein, da sie Gefahrenquellen noch nicht richtig einschätzen können und heiße Flüssigkeiten, Flammen oder Elektrogeräte eine besondere Anziehungskraft ausüben. Vor allem im Winter gibt es im Haushalt viele dieser Gefahrenquellen z. B. durch Holzöfen, heißen Tee oder beim Plätzchen backen. Unbeaufsichtigte Kerzen, heiße Getränke, Herdplatten und herunterhängende Kabel von Wasserkochern oder Bügeleisen stellen große Risiken dar. Verbrühungen durch heiße Flüssigkeiten – etwa durch umgekippte Tassen oder Kochtöpfe – sind mit Abstand die häufigste Ursache. Bereits 52 °C heißes Wasser kann bei einem Kleinkind nach wenigen Sekunden schwere Hautschäden verursachen.
Tipps für den Alltag
In der Küche oder im Esszimmer sollten heiße Getränke und Speisen außer Reichweite von Kindern abgestellt werden. Kochtöpfe und Pfannen sollte man auf den hinteren Herdplatten verwenden und die Griffe nach hinten drehen. Spezielle Herdschutzgitter bieten zusätzlichen Schutz. Für Holzöfen gibt es Ofenschutzgitter. Gerade in der Adventszeit sind Kerzen ein relevantes Thema. Diese sollten niemals unbeaufsichtigt brennen. Wichtig im Haushalt ist auch die kindersichere Aufbewahrung – so sollten Kabel von zum Beispiel Wasserkochern, Toastern oder Glätteisen nicht herunterhängen, so dass daran gezogen werden könnte. Die Wassertemperatur in Bade- oder Duschwannen sollte mittels Badethermometer geprüft werden: für Babys und Kinder ist die optimale Badewassertemperatur körperwarm, das heißt 36 bis 37 °C. Kinder ab etwa drei Jahren können einfache Regeln zu Feuer, heißen Gegenständen und „Stopp“-Signalen verstehen.
Hilfe bei Verbrennungen
Flammen (zum Beispiel an der Kleidung eines Kindes) kann man durch das Wälzen des verletzten Kindes am Boden oder mit Wasser löschen. Die betroffene Stelle sollte sofort mit lauwarmem Wasser für etwa zehn Minuten gekühlt werden. Eine Unterkühlung ist zu vermeiden. Bei Verbrühungen gilt es, die durchnässte Kleidung nach dem Kühlen mit lauwarmem Wasser sofort auszuziehen, wenn sie nicht mit der Wunde an der Haut verklebt ist. Verklebte oder eingebrannte Kleidung sollte von medizinischem Fachpersonal entfernt werden. Vermeiden sollte man Hausmittel wie Öl, Mehl oder Salben. Bei größeren oder tiefen Verletzungen sollte umgehend ärztliche Hilfe aufgesucht oder der Rettungsdienst verständigt werden.
Weitere Informationen, Tipps zur Prävention und Erste-Hilfe-Anleitungen bietet die Website der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V. unter www.kindersicherheit.de, sowie das Portal www.paulinchen.de, das sich auf Brandverletzungen bei Kindern spezialisiert hat. www.kreis-tuebingen.de
(Pressemitteilung Landratsamt Tübingen)
