Anpflanzungen aller Art, die in öffentliche Verkehrsflächen (Gehwege, Fahrbahnen, Plätze) hineinragen, müssen laufend zurückgeschnitten, ausgeästet und erforderlichenfalls beseitigt werden, damit die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs nicht behindert wird. Es ist…
Amtliche Meldung