Stadt zieht Klage gegen Haus und Grund Tübingen zurück
Die Universitätsstadt Tübingen hat die Klage gegen den Verein Haus und Grund Tübingen zurückgenommen. Anlass für diesen Schritt ist, dass Haus und Grund die wesentlichen Forderungen der Stadt inzwischen erfüllt hat.
Ursprünglich hatte die Stadtverwaltung rechtliche Schritte eingeleitet, nachdem auf der Internetseite von Haus und Grund die Behauptung aufgestellt worden war, die städtische Satzung zur Grundsteuer sei nicht veröffentlicht worden. An die Stelle der früheren, nicht weiter begründeten Darstellung ist nun der Verweis auf ein Parteigutachten getreten, das Formfehler bei der zweifelsfrei erfolgten Veröffentlichung behauptet. Diese Argumente können nur inhaltlich vor einem Gericht geklärt werden und sind zweifelsfrei von der Meinungsfreiheit gedeckt, sodass dagegen kein Unterlassungsanspruch besteht.
Haus und Grund Tübingen hat zudem über seinen Rechtsanwalt klargestellt, dass sich der Verein die ursprüngliche Aussage, die Satzung sei überhaupt nicht veröffentlich worden, zu keinem Zeitpunkt zu eigen gemacht hat.
Haus und Grund wiederholt also die ursprüngliche und erwiesenermaßen unzutreffende Tatsachenbehauptung nicht mehr und hat sich inhaltlich von dieser distanziert. Daher sieht die Universitätsstadt Tübingen den Rechtsstreit als erledigt an und hat die Klage zurückgenommen.
Das vorgelegte Parteigutachten erlaubt der Stadt nun, erstmals konkrete Aussagen zu angeblichen Formfehlern in der Veröffentlichung zu widerlegen. Oberbürgermeister Boris Palmer wird allen Beschwerdeführern schriftlich darlegen, warum die Widersprüche nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung keinen Erfolg haben können und darum bitten, sie zurückzuziehen, um hohen Verwaltungsaufwand und gebührenpflichtige Bescheide zu vermeiden.
