Amtliche Meldung

Landratsamt Tübingen: Rücksichtnahme und Regeln: So verhalten wir uns richtig in der Landschaft

Mit dem Frühling beginnt nicht nur die Zeit für Spaziergänge, Radtouren und Aktivitäten im Freien – auch die landwirtschaftlichen Arbeiten nehmen deutlich zu. Damit das Miteinander auf Feldwegen und in der freien Landschaft gelingt, bittet das Landratsamt Tübingen um Beachtung einiger wichtiger Verhaltensregeln – und um gegenseitige Rücksichtnahme.
Feldarbeiten erfordern Aufmerksamkeit und Geduld
Während der landwirtschaftlichen Hochsaison sind Traktoren und andere landwirtschaftliche Maschinen häufiger unterwegs. Diese sind oft groß, breit, schwer und langsam – besonders auf schmalen Feldwegen. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Verständnis für notwendige Arbeiten können alle einen Beitrag zur Sicherung unserer regionalen Lebensmittelversorgung leisten.
Landwirtschaftliche Flächen sind keine Spielwiesen
Felder, Wiesen und Äcker sind landwirtschaftliche Nutzflächen, die für eine regional hochwertige Nahrungsmittelproduktion unabdingbar sind. Das Betreten während der Nutzzeit ist verboten, um die Bodenstruktur und die Ernte nicht zu gefährden. Zudem sind Äcker und Wiesen Lebensräume für zahlreiche Wildtiere und seltene Bodenbrüter. Für Ackerland gilt dieses Betretungsverbot zwischen der Saat und der Ernte; im Grünland während Aufwuchs und Beweidung von März bis Ende Oktober. Dabei ist es unerheblich, ob die Flächen eingezäunt sind oder nicht. Das Betretungsverbot gilt für Menschen und auch für Hunde. Man sollte darüber hinaus unbedingt auf ausgewiesenen Wegen bleiben.
Anleinen von Hunden schützt Wild- und Nutztiere
Freilaufende Hunde können Wildtiere und Vögel aufscheuchen und damit die Brut und die Jungtiere gefährden. Auch auf Weideflächen können sie Schäden verursachen, indem sie Weidetiere in Panik versetzen. Generell gilt, Hunde nicht frei auf Ackerflächen oder Wiesen stöbern zu lassen und sie unter Kontrolle zu halten. Speziell zum Schutz seltener Vogelarten gilt seit Anfang April im Bereich Rottenburg am Neckar (zwischen dem Heuberg und der K 6938 Rottenburg-Wendelsheim sowie zwischen der L 372 Wurmlingen-Rottenburg und dem Baggersee Bischoff) ein Betretungsverbot und eine Leinenpflicht für Hunde
Hundekot ist kein Naturdünger und Abfall kann große Schäden verursachen
Hundekot auf Wiesen und Feldern stellt ein ernstzunehmendes Problem dar – insbesondere für die Futtergewinnung. Rinder oder Pferde können durch verunreinigtes Heu krank werden. Die Gefahr ist besonders groß für trächtige Rinder, bei denen es zu Fehlgeburten kommen kann. Hundekotbeutel sollten nicht nur genutzt, sondern ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern oder zu Hause entsorgt werden. Schlussendlich sollten auch Abfälle wie Flaschen, Dosen oder Scherben in öffentlichen Mülleimern oder zu Hause entsorgt werden. Liegengelassene Gegenstände im Futter können zu lebensgefährlichen Verletzungen bei Rind und Pferd führen und große Schäden an den Maschinen verursachen.
Keine Lebensmittel- und Speisereste beim Aufenthalt in der Natur zurücklassen
Achtlos weggeworfene Lebensmittelreste bergen ein hohes Risiko für die Ausbreitung der afrikanischen Schweinepest. Für den Mensch ist die afrikanische Schweinepest zwar ungefährlich, beim Haus- und Wildschwein jedoch eine tödliche Krankheit. Sie kann auf zwei Wegen eingeschleppt werden, entweder durch die Ansteckung von Schwein zu Schwein oder über die Menschen. Dies geschieht zum Beispiel durch weggeworfene Fleisch- oder Wurstreste. Um einen weiteren Eintrag der Afrikanische Schweinepest zu verhindern, sollten auf keinen Fall Lebensmittel- und Speisereste beim Wandern oder dem Aufenthalt in der Natur zurückgelassen werden. Reste sollten mit nach Hause genommen oder entsorgen in sicher verschließbaren Müllbehältnissen entsorgt werden. Auf keinen Fall gehören Speisereste in die Landschaft.
Mit etwas Umsicht und Respekt gegenüber Natur, Tieren und landwirtschaftlichen Betrieben lässt sich unsere schöne Kulturlandschaft gemeinsam genießen.
(Pressemitteilung Landratsamt Tübingen)

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Autor: diana.jungmann@tuebingen.de

Ich schreibe für die Verwaltungsstelle Kilchberg und gebe die amtlichen Mitteilungen der Stadt Tübingen, der Verwaltung und des Landkreises frei. Nicht alles, was von mir als Autor erscheint, habe ich selbst verfasst. Deshalb erscheint der Name des für den Beitrag verantwortlichen Verfassers am Ende des Artikels. Eigene Texte enthalten am Schluss meinen Namen.