Amtliche Meldung

Kinder und Jugendliche in Not- und Krisensituationen:

Der Landkreis Tübingen sucht Bereitschaftspflegefamilien 

Kinder und Jugendliche brauchen manchmal schnelle Hilfe – wenn sie in Not geraten sind, aktuell nicht bei ihren Eltern leben können und kurzfristig Schutz und Geborgenheit benötigen. Spannungen in der Familie, ein ungeplanter Krankenhausaufenthalt eines Elternteils, Überforderung der Eltern, eine psychische Erkrankung – die Gründe können vielfältig sein.

In solchen Fällen vermittelt der Fachdienst für Bereitschaftspflegefamilien – angesiedelt bei der Abteilung Jugend im Landratsamt Tübingen – oft eine kurzfristige und zeitlich befristete Aufnahme in einer Bereitschaftspflegefamilie. In einem Teil der Fälle werden die Kinder und Jugendlichen mit Einverständnis oder auf Wunsch der Eltern vorübergehend untergebracht. In anderen Fällen hat das Jugendamt unter Zuhilfenahme der Entscheidung des Familiengerichtes über eine kurzfristige Unterbringung entschieden.

Bereitschaftspflegefamilien sind wichtige Partner im Bereich der Jugendhilfe des Landkreises Tübingen. Bereitschaftspflege bedeutet zunächst die elementare Versorgung der Kinder und Jugendlichen: ein Obdach, Verpflegung, Ruhe, Sicherheit und Schutz notfalls auch vor den (leiblichen) Eltern. Die Abteilung Jugend des Landratsamtes Tübingen trägt die Haltung, dass für Kinder und Jugendliche in akuten Notlagen familiäre Strukturen einen sicheren Ort gewährleisten, in denen sie persönliche und kontinuierliche Zuwendung und Bindungsmöglichkeiten erhalten. Die Bereitschaftspflege ist dabei immer ein Zwischenschritt. Für die betroffenen Kinder und Jugendlichen werden Anschlussperspektiven geklärt, sollte eine Rückkehr ins Elternhaus nicht möglich sein. Als Bereitschaftspflegefamilie kommen Paare, aber auch alleinlebende Menschen und Menschen jeden Alters in Frage. Sie werden auf ihre Rolle durch den Fachdienst in Zusammenarbeit mit der Sophienpflege e.V. Tübingen intensiv vorbereitet und während der Dauer der Pflege begleitet. Die Tätigkeit wird entsprechend vergütet. Weiterhin werden auch immer wieder Familien zur Urlaubsvertretung und Kurzzeitpflegefamilien gesucht.

Weitere Informationen über diese anspruchsvolle, fordernde aber auch bereichernde Aufgabe gibt es unter www.kreis-tuebingen.de unter dem Suchbegriff „Bereitschaftspflege“ und unter www.sophienpflege.de. Fragen beantwortet der Fachdienst für Bereitschaftspflegefamilien unter folgendem Kontakt: bereitschaftspflege@kreis-tuebingen.de; Tel.: 07071/ 207-2172

(Pressemitteilung Landratsamt Tübingen)

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Autor: diana.jungmann@tuebingen.de

Ich schreibe für die Verwaltungsstelle Kilchberg und gebe die amtlichen Mitteilungen der Stadt Tübingen, der Verwaltung und des Landkreises frei. Nicht alles, was von mir als Autor erscheint, habe ich selbst verfasst. Deshalb erscheint der Name des für den Beitrag verantwortlichen Verfassers am Ende des Artikels. Eigene Texte enthalten am Schluss meinen Namen.