Höhere Gebühren für Betreuung und Verpflegung in der Kita
Eltern in Tübingen müssen ab Juni 2025 höhere Gebühren für einen Kita-Platz zahlen. Das hat der Gemeinderat im Zuge der Haushaltskonsolidierung beschlossen. Die Gebühren für die Kindertagesbetreuung werden insgesamt um etwa 15 Prozent erhöht, aufgeteilt in zwei Schritte: Zum 1. Juni 2025 erfolgt eine Erhöhung um rund 7,5 Prozent, gefolgt von einer weiteren Erhöhung um rund 7,5 Prozent zum 1. Juni 2026. Wie sich das konkret auswirkt, zeigt folgende Beispielrechnung: Bisher lag die Gebühr für einen Kita-Platz für ein Kind unter drei Jahren im Grundangebot (35 Wochenstunden) in der Einkommensstufe über 85.000 Euro bei 384 Euro im Monat. Ab Juni 2025 sind es 414 Euro, ab Juni 2026 schließlich 446 Euro im Monat. Außerdem werden vier neue Einkommensstufen eingeführt, um eine gerechtere Gebührenstruktur zu schaffen. Denn je nach Höhe des Bruttoeinkommens der Eltern gewährt die Stadtverwaltung Ermäßigungen für einen Kita-Platz. Bisher lag die höchste Einkommensstufe bei über 85.000 Euro, ab Juni 2025 wird diese auf über 105.000 Euro angehoben. Die dann insgesamt 19 Einkommensstufen gelten auch für die Sommerferienbetreuung für Kita-Kinder.
Angepasst werden auch die Verpflegungsgebühren: Die Gebühr für das Mittagessen in der Kita (fünfmal pro Woche) erhöht sich zum 1. Juni 2025 von monatlich 60 auf 70 Euro. Zum 1. Juni 2026 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 80 Euro.
Alle Eltern haben die neuen Gebührenbescheide mit der Post erhalten. Durch die Erhöhung der Gebühren rechnet die Stadtverwaltung mit Mehreinnahmen von 827.000 Euro im Haushaltsjahr 2027, außerdem werden 350.000 Euro weniger Zuschüsse an freie Träger gezahlt.
(Pressemitteilung Universitätsstadt Tübingen)