Landtagswahl: Bis Samstag kann man noch Ersatzwahlunterlagen für die Briefwahl abholen

Wer bereits Briefwahlunterlagen beantragt hat, diese aber bislang noch nicht erhalten hat, kann bis einschließlich Samstag, 7. März 2026, von 10 bis 12 Uhr im Rathaus-Foyer Ersatzwahlunterlagen abholen. Dafür muss man seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Vor Ort kann man in einer Wahlkabine wählen.
Briefwahl beantragen noch bis Freitag möglich
Wer bei der Landtagswahl am Sonntag nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte, kann noch bis Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragen. Die Stadtverwaltung empfiehlt dringend, die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus am Markt oder bei einer Verwaltungsstelle zu beantragen und mitzunehmen, da nur so sichergestellt ist, dass die Unterlagen rechtzeitig vorliegen. Dafür ist die Wahltheke im Rathaus-Foyer am Mittwoch und Donnerstag von 9 bis 17.30 Uhr und am Freitag von 9 bis 15 Uhr geöffnet. Im Foyer ist auch eine Wahlkabine für die Briefwahl vor Ort eingerichtet. Mitgebracht werden muss ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).
Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen abholen möchte, benötigt dafür die ausgefüllte Vollmacht. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann eine bevollmächtigte Person den Wahlschein bis 15 Uhr am Wahltag im Wahlamt im Rathaus (3. Stock) beantragen.
Briefwahl am besten in den Briefkasten am Rathaus Tübingen (Am Markt 1) einwerfen
Die Stadtverwaltung empfiehlt allen, die ihre Briefwahlunterlagen noch zu Hause haben, die ausgefüllten Wahlunterlagen direkt in den Briefkasten am Rathaus einzuwerfen. Es werden nur Wahlunterlagen angenommen und gezählt, die bis spätestens Sonntag, 8. März 2026, 18 Uhr, im Rathaus Tübingen eingehen.
www.tuebingen.de/landtagswahl

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Autor: DJ VERWALTUNGSSTELLE

Ich schreibe für die Verwaltungsstelle Kilchberg und gebe die amtlichen Mitteilungen der Stadt Tübingen, der Verwaltung und des Landkreises frei. Nicht alles, was von mir als Autor erscheint, habe ich selbst verfasst. Deshalb erscheint der Name des für den Beitrag verantwortlichen Verfassers am Ende des Artikels. Eigene Texte enthalten am Schluss meinen Namen.