Landesfamilienpass 2026
Die Gutscheinkarten für das Jahr 2026, die zum freien bzw. ermäßigten Eintritt u. a. in staatliche Schlösser, Gärten und Museen etc. berechtigen, können ab sofort bei der Verwaltungsstelle wieder abgeholt bzw. neu beantragt werden.
Familien können einen Landesfamilienpass beantragen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
– Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben (i.h.G.l.)
– Familien mit nur einem Elternteil, Alleinerziehende, die mit mindestens 1 kindergeldberechtigenden Kind i.h.G.l.
– Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind i.h.G.l.
– Familien, die kinderzuschlags-, wohngeld- oder bürgergeldberechtigt sind und die mit mindestens 1 kindergeldberechtigenden Kind i.h.G.l.
– Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind i.h.G.l.
Es können neben der berechtigten Person mittlerweile auch bis zu vier weitere Begleitpersonen (z. B. Großeltern, Freunde) in den Landesfamilienpass aufgenommen werden, die diesen gemeinsam mit den Kindern nutzen können.
