Der Landkreis informiert: Wiesen an den Schönbuchhängen sollen bunter werden:
Kooperations-Projekt „A gmäht’s Wiesle“ hilft Eigentümern
Durch traditionelle Wiesen- und Obstbewirtschaftung ist an den Schönbuchhängen zwischen Tübingen und Herrenberg eine der artenreichsten Kulturlandschaften Europas entstanden. Um solche einzigartigen Landschaften sowie Tier- und Vogelarten zu schützen, rief die Europäische Union im Jahr 1992 die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) ins Leben, durch welche sich die Mitgliedsstaaten verpflichteten, ihre jeweiligen artenreichen Gebiete unter Schutz zu stellen. So wurden auch die Schönbuchhänge als FFH-Gebiet und als Vogelschutzgebiet ausgerufen. Viehhaltende Familienbetriebe gibt es aber so gut wie nicht mehr, wodurch die traditionelle Heu- und Öhmdmahd zur Futtergewinnung meist ausbleibt. Dadurch sind die blumenbunten Heuwiesen, welche als EU-rechtlich geschützter Lebensraumtyp Magere Flachlandmähwiese, auch FFH-Mähwiese genannt, geschützt sind, seit der FFH-Gebietsausweisung vor zwanzig Jahren an vielen Stellen blüten- und artenärmer geworden. Die Gründe sind meist eine nicht durchgeführte oder zu seltene Mahd und fehlendes Abräumen oder häufiges Mähen mit dem Mulch- oder Rasenmäher. Diese Verschlechterung der FFH-Wiesen dürfe im FFH-Gebiet streng genommen nicht passieren, denn es gilt das sogenannte Verschlechterungsverbot für diese Wiesen sowie für die Populationen vieler seltenen Vögel und Insekten, z.B. des Wendehalses und des Hirschkäfers, welche ebenfalls am Schönbuchhang in den höhlenreichen Streuobstbäumen leben. Nicht nur über die FFH- und Vogelschutzrichtlinien sind die blumenbunten Streuobstwiesen geschützt. In Baden-Württemberg sind Obstwiesen ab einer funktionell zusammenhängenden Größe von 1.500 m² gesondert geschützt. Ein Großteil der Schönbuchhänge ist zudem als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, wodurch die Errichtung baulicher Anlagen, z.B. von Hütten und Zäunen, in der Regel nicht erlaubt ist.
Verschlechterte, artenarme Wiesen können nur durch eine traditionelle Mahd mit Abräumen oder durch eine professionelle Beweidung wieder zur Heimat von Schmetterlingen, Wildbienen und Heuschrecken werden. Mit dem Pilotprojekt „A gmäht’s Wiesle“ möchte der Landkreis Tübingen Eigentümer und Besitzer unterstützen. Dabei handelt es sich um ein Kooperationsprojekt zwischen dem Verein VIELFALT e.V., der Unteren Naturschutzbehörde und der Abteilung Landwirtschaft im Landratsamt Tübingen. In Unterjesingen ist zusätzlich der Obst- und Weinbauverein (OWVU) mit im Boot.
Ziel des Projekts ist es, Besitzer von Streuobstgrundstücken an geeignete Bewirtschafter und Tierhalter zu vermitteln, welche den Streuobstunterwuchs dann professionell mähen oder beweiden. Weil der Aufwand hierfür auf den teils steilen und unwegsamen Streuobststücken sehr groß ist, kann dieser durch Naturschutz-Fördermittel ausgeglichen werden. Auch alternative Nutzungsmöglichkeiten des Wiesenschnitts, wie z.B. die Kompost- oder Biogaserzeugung sind Teil des Pilotprojektes. Dass durch das Projekt schon einige Wiesen besser geworden sind, zeigte ein gemeinsamer vom OWVU, VIELFALT e.V. und dem Landratsamt Tübingen organisierter Spaziergang Anfang Juni durch die Streuobstwiesen bei Unterjesingen. Interessierte Besitzer und Eigentümer können sich an den Verein VIELFALT e.V. (Tel.: 07473 270-1260 E-Mail: info@vielfalt-kreis-tuebingen.de www.vielfalt-kreis-tuebingen.de) oder die Untere Naturschutzbehörde (naturschutz@kreis-tuebingen.de, Tel. 07071/207-4024) wenden. Hier gibt es Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln sowie bei der Suche nach landwirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten für private Flächen. Auf der Webseite des Vereins Vielfalt e.V. wird ein Informationsflyer über das Projekt „A gmäht´s Wiesle“ angeboten: www.vielfalt-kreis-tuebingen.de, Rubrik „Landwirtschaft in Streuobstwiesen“
(Pressemitteilung Landratsamt Tübingen)